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Allgemeine Reisebedingungen

Anmeldung

Die Bestätigung ist auch ohne Unterschrift und Anzahlung als gültiger Vertrag  zu betrachten. Mit  der Anmeldung werden die allgemeinen Reisebestimmungen anerkannt.

Umbuchung

Bis 15 Tage vor Reisebeginn wird für Umbuchungen keine Gebühr erhoben. Eine spätere Umbuchung wird als eine Annullierung und Neuanmeldung behandelt und verrechnet gemäss Abschnitt „Abmeldung“.

Abmeldung

Bei Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40. - pro Person, doch höchstens Fr. 100.- pro Auftrag verrechnet. Bei Rücktritt später als 21 Tage vor Reisebeginn, haben wir neben der Bearbeitungsgebühr noch folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

-   20 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 21-15 Tage vor Abreise
-   40 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 14-8 Tage vor Abreise
-   60 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 7-4 Tage vor Abreise
-   80 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 3-1 Tag vor Abreise
- 100 % des Pauschalpreises bei  Nichterscheinen zur Abfahrt

Diese Annullationskosten sind durch unseren Annullationsschutz oder Ihre persönliche Versicherung abgedeckt, hingegen werden die Bearbeitungsgebühr und die allfälligen Kosten für den Annullationsschutz in jedem Falle erhoben.
 
Annullationsschutz

Sofern Sie über keine persönliche Versicherung verfügen, die die oben erwähnten Annullationskosten abdeckt, können Sie bei der Buchung unseren firmeneigenen Annllationsschutz mitbuchen. Dieser übernimmt die anfallenden Annullationskosten, tritt aber ausschliesslich in Kraft bei Krankheit, Unfall oder Tod des Reisenden selbst oder eines nahen Verwandten oder direkten Reisebegleiters des Reisenden. Ausgeschlossen sind Ereignisse, die bei der Buchung des Arrangements bereits eingetreten oder für den Kunden erkennbar waren.

Reiseabsage durch die Reist Reisen GmbH

Gruppengrösse: Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Diese Frist beträgt bei 2-,3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesreisen 1 Tag. Die einbezahlten Beträge werden voll zurückvergütet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Pass- und Zollformalitäten

Für Reisedokumente wie Pass oder gültige Identitätskarte sowie für das Einhalten der Pass-, Visa- und Zollvorschriften ist der Reiseteilnehmer persönlich verantwortlich. Über die Bestimmungen informieren wir Sie gerne.

Platzierung

Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt die Zuteilung der Plätze, welche für die Dauer der ganzen Reise gehalten werden.

Je nach eingesetztem Fahrzeug sind kleine Änderung in der Platzzuteilung möglich.

Programme

Sofern besondere Verhältnisse es notwendig machen (z.B. schlechtes Wetter bei Passfahrten, Streiks, Verkehrsstauungen etc.), behalten wir uns das Recht auf Änderungen in den Programmen sowie beim Hotelbezug vor. Bei verspäteter Rückkehr an den Ausgangspunkt der Reise infolge der oben erwähnten besonderen Verhältnisse, haften wir nicht für zusätzliche Kosten.

Hotels

Die in den Prospekten enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht, beinhalten und beabsichtigen jedoch keine offiziellen Klassierungen. Wo immer Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sich diese auf örtliche Massstäbe.

Einerzimmer

Auf Rundreisen sind Einerzimmer nur in beschränktem Umfang verfügbar. Diese bedingen einen Zuschlag. Sofern eine Bereitstellung trotz Vormerkung nicht möglich ist, wird der dafür entrichtete Zuschlag zurückbezahlt.

Zimmer mit Bad oder Dusche und WC inbegriffen

Bei allen Reisen ist das Zimmer mit Bad oder Dusche und WC eingeschlossen und garantiert. Kann wider Erwarten auf einer Reise das garantierte Zimmer mit Bad oder Dusche und WC nicht abgegeben werden, so hat der Kunde Anrecht auf eine angemessene Rückerstattung. Die Höhe ist, je nach dem Zuschlag, den wir für das Badezimmer bezahlt haben, variabel und wird durch uns festgelegt.

Haftung und Versicherung während der Fahrt des Cars

Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person während der Fahrt des Autocars im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung vollumfänglich versichert.

Haftung und Versicherung ausserhalb des Autocars

Ausserhalb des fahrenden Cars besteht unsererseits keine Haftung. Bei Benützung anderer Verkehrsmittel (Flugzeug, Schiff, Bergbahnen etc.) haftet die Betriebsgesellschaft des entsprechenden Transportmittels im Rahmen der landesüblichen, gesetzlichen Vorschriften für ihre Gäste. Die Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Ihr Reisegepäck

Für Gegenstände und Gepäck, das während eines Aufenthaltes oder über Nacht im Bus verbleibt, kann unsererseits keine Haftung übernommen werden. Die vom Chauffeur zu übernehmenden Gepäckstücke sind mit der Etikette zu adressieren, die Sie mit den Reiseunterlagen zugestellt erhalten. Bei ungeeigneter oder schlechter Verpackung des Reisegepäckes haftet das Carunternehmen nicht für allfällige Transportschäden. Eine Gepäckversicherung können Sie vor Abreise bei uns abschliessen.

Reka-Schecks

Es werden Reka-Schecks bis zur Hälfte des Arrangementpreises, jedoch höchstens für Fr. 500.- pro Person und Reise an Zahlung genommen.

Rauchen im Car

Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtrauchercars. Es werden genügend Halte eingeschaltet.

Kindererrmässigung

Kinderemässigungen sind von Land zu Land und von Hotel zu Hotel verschieden.

Gerne beraten wir sie persönlich.
Reist Reisen GmbH, 2007
 
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Reist Reisen GmbH, Bahnhofstrasse 15, CH-3457 Wasen i.E.
Tel: +41 (0)34 437 07 77 Fax.+41 (0)34 437 01 12